BEKANNTMACHUNG - Aufstellung eines Bebauungsplanes
BEKANNTMACHUNG
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Dummersberg südlich des Kersbacher Weges und östlich der Staatsstraße 2236 in Schnaittach (Nr. 19)
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Markt Schnaittach beabsichtigt, für das Gebiet Dummersberg südlich des Kersbacher Weges und östlich der Staatsstraße 2236 in Schnaittach einen Bebauungsplan gemäß § 30 Baugesetzbuch aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche aus Fl.Nr. 1393, 1420, 1423, 1427 sowie die Grundstücke Fl.Nr. 1396, 1396/26, 1396/27, 1421/1 und 1422 der Gemarkung Schnaittach.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Satzung sowie die Begründung liegen in der Zeit
vom 03. August 2010 bis 06. September 2010
im
Rathaus Schnaittach,
Marktplatz 1 im Obergeschoss
aus.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Mensch
- Tiere und Pflanzen, Biodiversität
- Boden
- Wasser
- Klima/Luft
- Landschaft
- Kultur- und Sachgüter
- Schallimmissionen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Auftragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Brandmüller
1. Bürgermeister






